Anmeldung von Hunden, Sachkundenachweis für Ersthundehalter
Für jeden Hund, der in der Gemeinde Flirsch gehalten wird, besteht Meldepflicht. Anmeldungen und Abmeldungen für Hunde können im Gemeindeamt durchgeführt werden.
Hundehalter, die zum ersten Mal einen Hund anmelden, müssen den Nachweis einer theoretischen Ausbildung zur Hundeführung (Sachkundenachweis) in Form eines Kurses vorlegen.
Die Bescheinigung ist bei der Anmeldung des Hundes bei der Gemeinde vorzulegen.
Die Hundesteuer beträgt:
- € 117,00 je Hund jährlich
- € 45,00 je Wachhund und für Hunde, die beruflich gehalten werden
- keine Hundesteuer für Assistenz- und Therapiehunde
Hundesteuerverordnung
Leinenzwang im Gemeindegebiet
Einheitlich für ganz Tirol gilt im bebauten Gebiet eine Leinen- bzw. Maulkorbpflicht. Jedenfalls mit Leine und Maulkorb zu führen sind Hunde in öffentlichen Verkehrsmitteln, Einkaufszentren, vor Schulen und Kindergärten.
Hundekotentfernung
Im gesamten Gemeindegebiet von Flirsch sind „Hundekotstationen“ zur freien Entnahme der Sackerl aufgestellt.