Der Gefahrenzonenplan für das Gemeindegebiet Flirsch wurde am 07.06.2021 mit Verordnung des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft mit der Genehmigungszahl 743/004-2021 neu festgelegt.
Veränderungen bei den Gefahrenzonen-Einstufungen ergaben für Grundbesitzer folgende Fragestellungen:
- Wurde mein Grundstück vor-/nachteilig hinsichtlich der Gefahrenzone neu eingestuft?
- Ist die geplante Umwidmung meines Grundstückes davon betroffen?
- Sind für mein geplantes Bauvorhaben Auflagen oder Einschränkungen vorgesehen?
- Gibt es Auswirkungen auf meine Gebäude-Versicherung hinsichtlich der Risikoeinstufung?
Gefahrenzonen Flirsch (HORA)
Abfrage der eigenen Gefahrenzonen-Einstufung mit Eingabe Adresse (siehe rote Umrahmung unten):
... Flirsch xxx
... Flirschberg xxx
... Pardöll xxx
Die Kartenauswahl (rotes Karten-Logo) ist bei Anklicken des links "Gefahrenzonen Flirsch" auf den Bereich "Hochwasser" voreingestellt, die Auswahl kann z. B. auf "Gefahrenzonenplan Wildbäche", Gefahrenzonenplan Lawinen" usw. umgeschaltet werden:

