Gefahrenzonenplan

Der Gefahrenzonenplan für das Gemeindegebiet Flirsch wurde am 07.06.2021 mit Verordnung des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft mit der Genehmigungszahl 743/004-2021 neu festgelegt.

Veränderungen bei den Gefahrenzonen-Einstufungen ergaben für Grundbesitzer folgende Fragestellungen:

  • Wurde mein Grundstück vor-/nachteilig hinsichtlich der Gefahrenzone neu eingestuft? 
  • Ist die geplante Umwidmung meines Grundstückes davon betroffen?
  • Sind für mein geplantes Bauvorhaben Auflagen oder Einschränkungen vorgesehen?
  • Gibt es Auswirkungen auf meine Gebäude-Versicherung hinsichtlich der Risikoeinstufung?

Gefahrenzonen Flirsch (HORA)

Abfrage der eigenen Gefahrenzonen-Einstufung mit Eingabe Adresse (siehe rote Umrahmung unten): 

... Flirsch xxx

... Flirschberg xxx

... Pardöll xxx

Die Kartenauswahl (rotes Karten-Logo) ist bei Anklicken des links "Gefahrenzonen Flirsch" auf den Bereich "Hochwasser" voreingestellt, die Auswahl kann z. B. auf "Gefahrenzonenplan Wildbäche", Gefahrenzonenplan Lawinen" usw. umgeschaltet werden:

Kartenauswahl

HORA - Suche nach Adresse