Beim Legalisator handelt es sich grundsätzlich um eine natürliche Person, welche auf Vorschlag einer Gemeinde per Beschluss eines Gerichtes zur Erfüllung dieser Aufgabe bestellt wird.
Somit handelt es sich bei der Tätigkeit eines Legalisators nicht um eine Dienstleistung einer Gemeinde, auch wenn die Legalisation in einem Gemeindeamt erfolgt.
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Damit eine Urkunde beim Grundbuch verbüchtert werden kann ist es erforderlich, daß die Unterschriften auf diesen Urkunden beglaubigt werden.
Information der AK rund um das Grundbuch
Derartige Beglaubigungen können von einem Legalisator vorgenommen werden.
Im Zuge der Beglaubigung wird lediglich die Unterschrift des Unterzeichnenden bestätigt, die betreffende Urkunde wird dabei weder inhaltlich noch rechtlich überprüft.
Damit die Legalisierung vorgenommen werden kann muss jene Person, deren Unterschrift zu beglaubigen ist, dem Legalisator persönlich bekannt sein.
Die Identität dieser Person kann aber auch von zwei dem Legalisator persönlich bekannte Personen bestätigt werden.
Zu beachten ist, daß beim Legalisator in Flirsch nur jene Personen ihre Unterschrift beglaubigen lassen können, welche auch in der Gemeinde Flirsch ihren Hauptwohnsitz haben.
Jene Person, deren Unterschrift beglaubigt werden soll, hat die Unterschrift persönlich vor dem Legalisator zu leisten.
Daher ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.